Regenbogenfamilien machen Schule (AG 2)
- Der Schulalltag und seine Anforderungen -
Nach einer Vorstellungsrunde startete die Arbeitsgruppe mit einem Quiz zum Thema
„Homosexualität und Schule“.
Den Teilnehmer(inne)n wurden exemplarische Zitate aus Richtlinien zum Umgang mit
„Homosexualität in der Schule“ vorgelesen und sie wurden aufgefordert, eine
Einschätzung anzugeben, aus welchen Bundesländern ihrer Meinung nach diese
Sichtweise stammen könne. Als Ergebnis wurden die Zitate in korrekter Zuordnung
auf einer Karte der Bundesrepublik platziert.
Hier ein Auszug aus den zitierten und um Kernfragen gruppierten Richtlinien zur
Veranschaulichung der Unterschiedlichkeit in Offenheit und Umgang mit
„Homosexualität“ im föderalen Schulwesen:
- Wie wird die homosexuelle Lebensweise im Schulgesetz, in den Richtlinien zur
Sexualerziehung und in den Rahmenplänen der verschiedenen Fächer bewertet und
thematisiert?
- „Die Schule muss sich in der Sexualerziehung an den Normen des Grundgesetzes und
der darin getroffenen Wertentscheidung für Ehe und Familie orientieren.“
(Rheinland-Pfalz)
- „Rechtliche Grundlage: § 15a Schulordnungsgesetz: Die Sexualerziehung muss für
verschiedene Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein, darf aber nicht zu
einer einseitigen Beeinflussung der Schüler führen.“ (Saarland)
- „Der „Leitfaden“ enthält immer noch die Themen: strafrechtliche Bestimmungen
männlicher Homosexualität und Gespräch über den § 175 Strafgesetzbuch. Weitere
Inhalte: Erscheinungsformen der Sexualität„ (Bremen)
- Welche Angebote bzw. verpflichtende Lehrinhalte gibt es für Kolleg(inn)en in der
Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung, damit sie für die Sexualerziehung
befähigt werden, u. a. auch für den Themenbereich Homosexualität?
- „halbjährlich 3-5 Veranstaltungen zur Sexualerziehung allgemein sowie speziell
zum Abbau von Vorurteilen am Beispiel Homosexualität.“ (Berlin)
- „Angebote sind vorhanden, jedoch ist die Nachfrage gering.“ (Hessen)
- Welche Zusammenarbeit gibt es mit Projekten der Lesben- und
Schwulenorganisationen, die durch Aufklärung in den Schulen einen Beitrag
leisten können, um Vorurteile abzubauen und weitere Gewalt gegen Lesben und
Schwule zu verhindern?
- „Verantwortung für Inhalte und Gestaltung des Unterrichts liegt bei der
Lehrkraft. Projekte und Kooperationen mit Lesben- und Schwulenorganisationen
sind nicht beabsichtigt.“ (Baden-Württemberg)
- „Es ist möglich, dass Homosexuelle im Rahmen des Unterrichts über ihre
Erfahrungen berichten und den Schüler(inne)n Rede und Antwort stehen, sofern die
Schulleitung dies genehmigt und die Richtlinien beachtet werden.“ (Bayern)
- „Die Landesregierung fördert Projekte, die Schule, Jugendhilfe,
Bildungseinrichtungen und anderen Institutionen als außerschulische
Kooperationspartner zum Thema gleichgeschlechtliche Lebensweisen zur Verfügung
stehen.“ (Schleswig-Holstein)
- Welche Medien stellt die Landeszentrale für politische Bildung bzw. die
Landesbildstelle für die Aufklärungsarbeit zur Verfügung?
- „Die Landeszentrale für politische Bildung verfügt über keine Medien zum Thema
Homosexualität. Diverse Medien sind in der Landesbildstelle vorhanden.“
(Mecklenburg-Vorpommern)
- Welche Unterstützung erhalten Schüler(inne)n in ihrer Coming-Out –Phase und im
Falle einer Diskriminierung durch die Schule und Schulbehörde?
- „Ein homosexueller Schüler kann sich jederzeit an die Lehrkraft seines
Vertrauens wenden...“ (Bayern)
- „Die Schulen sollen schulinterne Regelungen und Konzepte für Fälle von
diskriminierenden Äußerungen und Verhaltensweisen treffen.“ (Hessen)
- „Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass Homosexuelle in Schulen einer
besonderen Diskriminierung ausgesetzt sind und sich daher vor einem Outing
schützen müssten.“ (Rheinland-Pfalz)
- „Da offensichtlich das Coming-Out nicht öffentlich geschieht, gibt es in diesem
Bereich keinen konkreten nachweislichen Handlungsbedarf seitens der
Schulbehörde. … Der schulpsychologische Dienst steht als Angebot der Hilfe zur
Selbsthilfe zur Verfügung.“ (Sachsen-Anhalt)
- Welche Unterstützung seitens der Schulbehörde erfahren homosexuelle
Lehrer(inne)n im Falle eines „Outens“ am Arbeitsplatz oder der Diskriminierung
durch Schüler(inne)n, Eltern und Kolleg(inne)n?
- „Eine Diskriminierung ist nicht zulässig. Bisher sind keine solche Probleme
bekannt.“ (Brandenburg)
- „Dienstrechtlich ist das bekannt, wegen der besonderen Form der
Geschlechtlichkeit nicht von belang.“ (Baden-Württemberg)
- „Offen schwule und lesbische Lehrkräfte müssen sich mit unterschiedlichen Formen
der Ablehnung auseinandersetzen und selbst Hilfestellung von außen holen. Die
Unterstützung der Schulbehörde ist abhängig von der jeweiligen Sachlage.“
(Niedersachsen)
- „Bei Diskriminierung durch Schüler oder Eltern sind die Möglichkeiten der
Einflussnahme beschränkt. Möglich wäre eine Versetzung.“ (Thüringen)
- Unterstützt das Kultusministerium die Bemühungen, die heute veralteten
Richtlinien zur Sexualerziehung der KMK (Kultusministerkonferenz) aus dem Jahr
1968 zu überarbeiten und der heutigen gesellschaftlichen und rechtlichen
Realität anzupassen?
- „Das Staatsministerium für Kultus unterstützt grundsätzlich diese Bemühungen.“
(Sachsen)
- „Mit den Richtlinien zur Sexualerziehung vom 1996 nimmt X Abstand von den
veralteten Passagen der Empfehlungen der KMK aus dem Jahr 1968. Man tritt für
eine ständige Weiterentwicklung ein.“ (Hamburg)
Es wurde im weiteren Verlauf der Arbeitsgruppe eine Fülle von Aspekten im
Kontext von Schule, Kindergarten und institutionalisierten Freizeitangeboten zu
Themen des Austausches.
Exemplarisch wird im Folgenden ein Auszug aus verwandten Strategien im Umgang
mit Schule, Kindergarten und Vereinen der lesbischen Mütter und schwulen Väter
wiedergegeben.
Einige Teilnehmerinnen empfahlen eine „totale Offenheit“ mit der familiären
Lebenssituation in diesen Kontexten. Wie „gut das wirke“, sei jedoch abhängig
von der Haltung des zuständigen pädagogischen Personals. Exemplarisch seien hier
einige erprobte Wege genannt, um die Lehrer/innen für die Thematik zu gewinnen
und zu unterstützen sowie den eigenen offenen Umgang mit der familiären
Situation an einer pädagogischen Institution zu leben:
- So früh wie möglich Kontakt zu Lehrer(inne)n und Erzieher(inne)n knüpfen.
- Zumindest der/die Klassenlehrer/in sollte über die Regenbogenfamiliensituation
informiert werden (einen Verbündeten schaffen).
- Das pädagogische Personal auffordern, das Thema im Unterricht zu behandeln, wie
es der Lehrplan auch vorgibt.
- Den Lehrer fragen, wie er reagiert, wenn die Regenbogenfamilie zum Thema wird.
- Sich anbieten für Jobs in der Schule oder dem Verein (Elternsprecher etc.)
- Ständige Präsenz bei Schulveranstaltungen wie z.B. Elternabenden, Schulfesten,
Ausflügen und Stammtischen.
Ein paar Vorschläge befassten sich mit der Frage, wie die Kinder dabei
unterstützt werden können, mit diskriminierenden Äußerungen in Schule und
Freizeit umzugehen:
- Über Diskriminierung sprechen; Kinder darüber aufklären, dass es Menschen gibt,
die etwas gegen „Anders sein“ (z. B. Lesben & Schwule, Behinderte, Schwarze)
haben und dies auch deutlich machen und sagen.
- Kindern passende Antworten auf unterschiedliche Reaktionen an die Hand geben
(regelrecht trainieren), um nicht stumm da zu stehen.
- Als Modell zeigen, dass man/frau nicht nur reagieren, sondern auch agieren kann.
Vorurteile ansprechen und deutlich machen, wenn sie im Raum hängen und offensiv
damit umgehen.
- Grundsätzlich ist ein selbstbewusstes Auftreten im Kontext der lesbischen oder
schwulen Familienrealität ein stärkendes Element. Ein Beispiel hierfür wäre z.B.
das „Sorgerecht“ der Co-Eltern, das eine lesbische Co-Mutter oder ein schwuler
Co-Vater selbstverständlich praktizieren.
Von Schwierigkeiten und Diskriminierungserlebnissen der Kinder und auch der
Eltern wurde im Bereich der Freizeit speziell im Zusammenhang mit Vereinen
berichtet.
Hier reichten die „präventiven Empfehlungen“ von einem „kategorischen Nein“ bei
Wünschen nach Eintritt in einen Fußballverein bis hin zur Empfehlung,
Institutionen und Situationen, mit denen ein homophober Charakter assoziiert
wird, eher zu meiden (wie der besagte klassische Fußballverein oder spezifische
katholische Einrichtungen) und alternative Strukturen und Organisationen zu
suchen.
Abschließend wurden noch ein paar alltagspraktische Tipps und Hinweise speziell
rund um die Schule zusammengetragen:
- Jedes vertretene Kind hat bei Elternabenden der Klasse 2 Stimmen (auch
Alleinerziehende und Alleinerschienene).
- Das sogenannte „kleine Sorgerecht“ für Co-Mütter und Co-Väter unterstützt das
Informationsrecht durch die Schule. Im Notfall kann das Informationsrecht für
den Co-Elternteil jedoch auch schriftlich oder notariell bestätigt werden.
- Bei Konflikten mit den Lehrer(inne)n oder Schulleiter(inne)n stets eine(n)
Freund/Freundin (Zeuge/Zeugin) in das Gespräch mitbringen.
- Bei Konflikten ist es wichtig, möglichst die Schulhierarchie einzuhalten.
(Lehrer/in, - Schulleiter/in – Schulaufsichtsbehörde (Schulrat/Schulrätin).
- Bei Konflikten in der Elternschaft kann ein Klassenelternabend einberufen
werden.
- Wir sollten Elternfortbildungen zu diesem Thema einfordern und organisieren
(jede(r) von uns ist Experte/Expertin auf diesem Gebiet).
- Zur Unterstützung sollte man/frau Kontakte zu Organisationen und Vereinen
knüpfen, wie z.B. ILSE oder der LSVD.
- Bei der Wahl der Schule sollte diese genau angeschaut werden. Hier kann man/frau
auch konkret recherchieren, wie es mit der Offenheit zum Thema Homosexualität
aussieht. Teilnehmer/innen regten an, dass auch schon ohne direktes Nachfragen
oft das Schulkonzept, die Gestaltung des Hauses, das Auftreten der Schulleitung
und der Lehrer/innen klare Hinweise darauf geben, welche Haltung sie gegenüber
Homosexuellen, Minderheiten, Ausländer/innen etc. haben.
- An jeder Schule gibt es in der Regel Lehrer/innen, die einen unterstützen. Diese
Lehrer/innen können als Verbündete gesucht werden. Man/frau sollte ein offenes
Gespräch mit diesen führen, auch wenn sie nicht in der Klasse des Kindes
unterrichten. Sie können kollegiumsintern oft Dinge bewegen.
- Bei Zweifel an Versetzungen oder Entscheidungen der Klassenkonferenz sollten die
Eltern schriftlich Widerspruch einlegen. Diesem muss abgeholfen oder
stattgegeben werden – dadurch werden sich weitere Personen mit dem Zweifel
auseinandersetzen.
Den Teilnehmer(inne)n wurde von der Leitung der Arbeitsgruppe ergänzend zum
Inhalt des Workshops eine Liste mit Literatur- und Materialempfehlungen zum
Thema „Regenbogenfamilien machen Schule“ ausgehändigt. Die Liste findet sich im
Anhang der Dokumentation. |