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I. Grundlagen der LSVD-ArbeitIm LSVD arbeiten Lesben und Schwule zusammen. Gemeinsam kämpfen wir für gleiche Rechte und gesellschaftliche Akzeptanz. Der LSVD hat bewusst den Namen Lesben- und Schwulenverband in Deutschland gewählt. Damit wird zum Ausdruck gebracht: In Deutschland leben nicht nur Deutsche. Unsere Gesellschaft entwickelt sich interkulturell. Im LSVD engagieren sich Schwule und Lesben aus vielen Kulturen, vielen Ländern und unterschiedlicher ethnischer Herkunft. Schwule in der Bundesrepublik Deutschland haben viel an persönlicher und gesellschaftlicher Emanzipation erreicht. Immer mehr Schwule leben ihre sexuelle Identität selbstbewusst und offen: In der Familie, am Arbeitsplatz, in Gewerkschaften, Parteien und Verbänden. Schwule Männer haben ein umfangreiches Angebot an Begegnungsstätten, Sozialprojekten, Medien und Kultureinrichtungen geschaffen. In der DDR hatten sich engagierte Schwule und Lesben als Teil der Bürgerrechtsbewegung formiert und emanzipatorische Freiräume erkämpft. Aus dieser Demokratiebewegung heraus kamen auch entscheidende Impulse, die Schwulenpolitik in Deutschland als Bürgerrechtsfrage zu formulieren. So wurde 1990 in Leipzig der SVD als Schwulenverband gegründet. Lesben in der Bundesrepublik waren seit Anfang der 70er Jahre in der feministischen Frauenbewegung aktiv. Dort bauten sie im Laufe der Jahre ihre eigene Infrastruktur auf. Sie arbeiteten in den feministischen Frauenzentren und schufen Begegnungsmöglichkeiten vom Lesbentelefon über verschiedene Gruppenangebote bis zu Discos und Lesbencafes, sie sorgten für ein eigenes Informationsnetz und kulturelle Angebote, von Infoblättern über Zeitschriften, Bücher, Verlage, Filme, Musik und Theater. In den 80er Jahren entstanden in Hochschul- und Gewerkschaftsgremien und Lesbenorganisationen in Kirchen und Parteien kämpften sie gegen ihre gesellschaftliche Unsichtbarkeit und um politische Einflussnahme. In der DDR arbeiteten Lesben und Schwule vielfach in Arbeitskreisen zusammen. Nach der Wende engagierten sich Lesben in Ostdeutschland zumeist innerhalb der Frauenbewegung. Auf Bundesebene war jedoch von einem Kampf der Lesben um Bürgerinnenrechte insgesamt zu wenig zu hören. Seit 1999 vertreten Lesben ihre Anliegen zusammen mit schwulen Männern in einem gemeinsamen Verband. Der SVD wurde zum LSVD. Allen gesellschaftlichen und politischen Erfolgen zum Trotz ist eine umfassende Gleichstellung noch nicht erreicht. Für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften konnten zwar große Fortschritte erzielt werden, wichtige Rechte bleiben ihnen aber weiterhin vorenthalten. Viele Menschen lehnen gleichgeschlechtliche Beziehungen immer noch ab. Viele Institutionen sind offen schwul oder lesbisch Lebenden faktisch verschlossen. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sind weitgehend rechtlos. Das Menschenrecht auf Freiheit der sexuellen Wahl ist damit nicht garantiert. Der LSVD leistet Unterstützung und Hilfe bei allen Problemen, die Lesben und Schwulen aus Vorurteilen, gesellschaftlicher oder rechtlicher Diskriminierung, Ausgrenzung, Anfeindungen, Gewalt und Rassismus erwachsen. Der LSVD will sich aber nicht auf die Arbeit als "Reparaturbetrieb" für die Beschädigungen beschränken, die die herrschenden Strukturen den Menschen zufügen. Als Bürgerrechtsverband ist der LSVD angetreten, die gesellschaftlichen Verhältnisse zu ändern. Seine Ziele sind Emanzipation, Partizipation und Integration der lesbischen und schwulen Minderheiten. |
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1. Emanzipation schwuler Männer und lesbischer Frauen Emanzipation ist Voraussetzung für gesellschaftliche Partizipation und Integration. Schwule und lesbische Emanzipation kann nur die Sache der Schwulen und Lesben selbst sein. Emanzipation bedeutet, alle Fragen, die lesbisches oder schwules Leben stellt, selbst zu formulieren und eigene Antworten zu finden. Der Emanzipationsprozess der lesbischen und schwulen Minderheiten hat große Fortschritte gemacht. Dennoch fühlen sich viele Menschen immer noch genötigt, ihre sexuelle Identität zu verbergen und ein Doppelleben mit heterosexueller Fassade zu führen. Die Erfahrung Jahrhunderte langer Unterdrückung zeigt auch heute noch große Wirkung. Die Bürgerrechtspolitik des LSVD will die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Lesben und Schwule ihre persönlichen Lebensentwürfe selbstbestimmt entwickeln können - frei von rechtlichen und anderen Benachteiligungen, frei von Anpassungsdruck an heterosexuelle Normen, frei von Anfeindungen, Diskriminierungen und Rassismus. Emanzipation bedeutet auch offensives Annehmen des lebensgeschichtlich Anderen. Lesben und Schwule haben vielfältige und sehr unterschiedliche Lebensweisen, die nicht selten deutlich von vorgezeichneten "Normalbiographien" abweichen. Diese Vielfalt schwuler und lesbischer Lebensformen ist eine Bereicherung für die schwulen und lesbischen Gemeinschaften wie für die gesamte Gesellschaft. Der LSVD will den Stolz auf diese Vielfalt unter den Schwulen und Lesben fördern. Schwule Emanzipation rüttelt am patriarchalen Männlichkeitsideal einer heterosexuellen Monokultur. Daher fühlte sich der SVD von Anfang mit der Lesben- und Frauenbewegung solidarisch und hat Ergebnisse feministischer Forschung für die eigene Praxis umgesetzt. Schwule und lesbische Emanzipation gilt vielen in der Gesellschaft als Schrittmacher und Symbol für den gewachsenen Pluralismus der Lebensformen. Sie ist wichtiger Teil des gesamtgesellschaftlichen Diskurses um Selbstbestimmung und um die freie Wahl der Lebensform. Der LSVD sieht sich daher auch mit anderen Emanzipationsbewegungen solidarisch verbunden. |
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2. Partizipation als emanzipatorische Praxis Die volle Partizipation der Lesben und Schwulen am gesellschaftlichen Leben setzt die Anerkennung als soziale Minderheit voraus. Die Bürgerrechtspolitik des LSVD setzt sich dafür ein, dass die schwulen und lesbischen Minderheiten offen und gleichberechtigt am öffentlichen und sozialen Leben in allen relevanten Institutionen und allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben. Es darf in Recht und Gesellschaft keine Sperrbezirke für Schwule und Lesben geben. Partizipation verwirklicht sich in der Anerkennung der verschiedenen Möglichkeiten und Ausdrucksformen menschlicher Liebesfähigkeit und menschlicher Sexualität und im Recht eines jeden Menschen, seine sozialen Beziehungen nach seinen Bedürfnissen und Möglichkeiten frei zu gestalten. In der Mediengesellschaft kommen dem veröffentlichten Wort wie dem gesendeten Bild immer mehr Bedeutung zu. Partizipation bedeutet daher auch, dass lesbische und schwule Themen in der öffentlichen Diskussion angemessen präsent sein müssen. Die Medien sind aufgefordert, ein realistisches Abbild lesbischen und schwulen Lebens als Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit zu vermitteln. Partizipation konkretisiert sich nicht zuletzt darin, lesbische und schwule Anliegen in der Öffentlichkeit, gegenüber Institutionen und in den Medien effektiv zu vertreten. Echte Partizipation beweist sich in der Möglichkeit, offen schwule Politiker wie lesbische Politikerinnen in die Parlamente zu entsenden und schwule wie lesbische Emanzipationsgruppen in Parteien, Gewerkschaften und Verbänden, Institutionen und Kirchen zu bilden. Ebenso müssen Lesben und Schwule in den Gremien dieser Organisationen angemessen vertreten sein. Partizipation verwirklicht sich ebenso in der Durchsetzung der LSVD-Forderungen nach gesellschaftlicher Akzeptanz, völliger rechtlicher Gleichstellung sowie angemessener Berücksichtigung lesbischer und schwuler Belange in der Sozialpolitik. Der LSVD versteht sich als Teil der Bürgerrechtsbewegung in Deutschland. Er erklärt sich solidarisch mit anderen Minderheiten, die ihrerseits um gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ringen. |
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3. Integration gleichgeschlechtlicher Lebensweisen und der lesbischen und schwulen Minderheiten Solange Vorurteile, soziale Ausgrenzung und rechtliche Benachteiligung fortbestehen, sind schwul-lesbische Bürgerrechte nicht verwirklicht. Emanzipation und Partizipation sind Bedingung und Voraussetzung für eine gelungene Integration von Lesben und Schwulen sowie der vorhandenen Gesellschaft in eine Gesellschaft ohne Feindseligkeit gegenüber den lesbisch-schwulen Minderheiten und ihren Lebensweisen. Der gesellschaftliche Umgang mit Minderheiten ist zugleich ein wichtiger Gradmesser für die demokratische Kultur eines Landes. Gleichberechtigung kann nicht durch Gleichschaltung und Anpassung an Normen der heterosexuellen Mehrheitsgesellschaft erreicht werden. Integration im Sinne schwul-lesbischer Bürgerrechtspolitik heißt Gleichberechtigung in allen gesellschaftlichen Zusammenhängen unter Anerkennung der kulturellen Differenz der schwul-lesbischen Minderheiten und der Vielfalt lesbischer und schwuler Lebensentwürfe. Integration fügt zu einem Ganzen, meint also eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unser Ziel ist nicht die formale Integration der Lesben und Schwulen in eine Gesellschaft, die sich weiterhin ausschließlich als "heterosexuell strukturiert" definiert. Traditionelle Geschlechterrollenzwänge stehen Emanzipation, Partizipation und Integration unserer Minderheiten immer noch entgegen. In unserem Kulturkreis sind Ehe- und Familienformen Resultat einer männerzentrierten Entwicklung. Hier ist grundsätzlicher Veränderungs- und Demokratisierungsbedarf. Die Anerkennung des Pluralismus der Lebensformen muss zum gesellschaftlichen Leitbild eines demokratischen Gemeinwesens werden. Integration kann nur gelingen, wenn sich auch diese gesellschaftlichen Verhältnisse ändern. Die Gesamtgesellschaft muss die Integrationsleistung vollbringen, sexuelle Identitäten nicht mehr normativ zu werten und unterschiedlich zu behandeln. Real erfassbar und messbar für jeden Menschen wird eine solche Integration als individuelle, soziale und politische Chancengleichheit. |
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II. Eckpunkte schwul-lesbischer Bürgerrechtspolitik 1. Gleiche Rechte für Schwule und für Lesben durchsetzen 1.1. Lesben- und Schwulenrechte in die Verfassung Der Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes konnte Lesben und Schwulen in der Vergangenheit keinen Schutz vor Benachteiligung gewährleisten. Wir fordern die Erweiterung des Grundgesetzes und der Landesverfassungen um die Aussage, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie muss auf alle Lebensgemeinschaften ausgedehnt, die einseitige staatliche Bevorzugung der heterosexuellen Ehe abgebaut werden. Nicht der Trauschein, sondern allein die Pflege und Betreuung von Kindern oder hilfsbedürftigen Menschen sollen Anlass einer besonderen staatlichen Familienförderung sein. Alle selbstgewählten Lebensformen haben Anspruch auf den Schutz vor Diskriminierung. |
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1.2. Gleichberechtigung schwuler und lesbischer Lebensgemeinschaften und freie Wahl der Lebensform Mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft wurde der Rechtlosigkeit lesbischer und schwuler Paare ein Ende gesetzt. Wir haben erkämpft, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in einigen Bereichen rechtlich anerkennt werden. Das neue Rechtsinstitut setzt auch symbolisch ein wichtiges Zeichen der gesellschaftlichen Akzeptanz. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist damit ein großer Sprung nach vorne für die Bürgerrechte von Schwulen und Lesben. Volle Gleichstellung bringt es aber nicht. Wichtige Rechtsgebiete sind vorerst ausgeklammert. Die fortbestehenden Ungleichheiten haben immer noch vielfältige Behinderungen und Benachteiligungen in der Lebensführung zur Folge. Es gibt keine sachliche Begründung, warum gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften anders behandelt werden sollten als heterosexuelle. Lesbische und schwule Paare müssen die gleichen Möglichkeiten zur rechtlichen Ausgestaltung ihrer Lebensform erhalten wie heterosexuelle. Wir fordern vollständige Gleichberechtigung. Dazu streben wir als nächste Etappe die Komplettierung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft an, als Ziel aber die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nach niederländischem Vorbild. Viele Paare - homo- wie heterosexuelle - wollen keine Ehe eingehen. Auch für die Partnerinnen und Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften soll gelten: Sie müssen als Angehörige anerkannt werden. Im Mietrecht und im sozialen Wohnungsbau konnte dies bereits durchgesetzt werden. Weitere Bereiche wie das Zeugnisverweigerungsrecht müssen folgen, ebenso eine Berücksichtigung im Steuer- und im Erbrecht. Das Eherecht ist von patriarchalen Relikten zu befreien. Das Ehegattensplitting soll zugunsten eines bedarfsgerechten Kinder- und Betreuungsgeldes abgeschafft werden. Schwule und Lesben gestalten ihre Lebensstile unterschiedlich: promisk, monogam, in Beziehungen, als Single. Für alle selbstgewählten Lebensformen fordern wir gesellschaftliche Akzeptanz. |
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1.3. Antidiskriminierungsgesetze für Lesben und Schwule Viele Länder in Europa haben bereits Antidiskriminierungsgesetze für die lesbisch-schwulen Minderheiten erlassen. In der Bundesrepublik erfahren Lesben und Schwule nach wie vor in vielen Rechts- und Lebensbereichen Benachteiligungen und Anfeindungen. Wir fordern eine Antidiskriminierungsgesetzgebung, durch die Lesben und Schwule in allen Rechtsbereichen mit Heterosexuellen gleichgestellt werden. Um Gleichberechtigung und Rechtssicherheit für Lesben und Schwule herzustellen, müssen Antidiskriminierungsbestimmungen im Öffentlichen Dienstrecht einschließlich des Soldatengesetzes, im Strafvollzugsgesetz ebenso wie im Arbeits- und Mietrecht eingeführt werden. Nötig sind entsprechende Klauseln auch im Vereinsrecht, im Adoptionsrecht, im Kinder- und Jugendhilfegesetz und vielen anderen Rechtsbereichen. Damit Lesben und Schwule ihr Recht effektiv durchsetzen können, müssen im Rahmen der Antidiskriminierungsgesetzgebung ein Verbandsklagerecht für Lesben- und Schwulenorganisationen eingeführt sowie Diskriminierungen zivilrechtlich sanktioniert werden. |
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1.4. Familie ist, wo Kinder sind. Für die Anerkennung lesbischer und schwuler Elternschaft Viele Lesben und Schwule leben mit Kindern, tragen Verantwortung für deren Erziehung und Wohlergehen. Die Kinder stammen oft aus früheren heterosexuellen Beziehungen und Ehen. Lesben und Schwule bleiben Mütter und Väter, auch wenn sie sich für eine gleichgeschlechtliche Lebensweise entscheiden, und tun in der Regel alles, um ihren Elternaufgaben gerecht zu werden. Wo in den persönlichen und gerichtlichen Scheidungs- und Sorgerechtsauseinandersetzungen das Lesbisch- oder Schwulsein gegen die Mütter und Väter verwandt wurde, sind deren Kinder manchmal zusätzlich emotional geschädigt worden. Dafür sind nicht die lesbischen Mütter und schwulen Väter verantwortlich zu machen, sondern eine gesellschaftliche Einstellung, die dem Aufrechterhalten von Vorurteilen sogar das Wohlergehen von Kindern opfert. Seit Beginn der 90er Jahre entscheiden sich auch in Deutschland immer mehr Lesben allein oder im Rahmen einer Partnerschaft dafür, Kinder zu bekommen. Bisher gibt es in der Bundesrepublik für Frauen keinen freien Zugang zu Samenbanken. Die Beschränkung dieser Möglichkeit auf verheiratete Paare muss aufgehoben werden. Das Recht auf Familiengründung muss für alle gelten. Zunehmend sind Schwule als Samenspender oder auch als soziale Väter an der Entstehung lesbischer oder lesbisch-schwuler Familien beteiligt. Es existiert also bereits eine Vielzahl möglicher Familienformen mit Wunschkindern im lesbischen und schwulen Bereich. Angesichts der Tatsache, dass Lesben und Schwule immer schon Kinder hatten und Kinder erziehen, kann es nicht weiterhin hingenommen werden, dass gleichgeschlechtlichen Paaren das gemeinsame Sorge- und Adoptionsrecht verweigert wird. Allein entscheidend muss das Kindeswohl sein, unabhängig von der sexuellen Identität der Eltern. Andernfalls wird ausgedrückt, Schwule und Lesben seien nicht würdig und fähig, Kinder gut zu erziehen. Diese diskriminierende Haltung schädigt lesbische, schwule und lesbisch-schwule Familien und die darin aufwachsenden Kinder. Die Benachteiligung lesbischer und schwuler Familien muss beendet werden. Sie müssen steuer-, sozial- und namensrechtlich sowie bei sämtlichen Familienzuschlägen und Familientarifen gleichgestellt werden. Die Stabilität der Bindung zwischen den Erziehungspersonen ist ein wichtiger positiver Faktor für das glückliche Aufwachsen von Kindern. Daher sollte von gesellschaftlichen und staatlichen Institutionen alles getan werden, um für die Stärkung dieser Beziehungen optimale Bedingungen zu schaffen. Auch im Hinblick auf das Kindeswohl ist daher die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare längst überfällig. |
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2. Diskriminierung im Alltag bekämpfen 2.1. Lesben und Schwule in der Arbeitswelt Die große Mehrheit der Lesben und Schwulen hat im Arbeitsleben schon Diskriminierung erfahren. Das Spektrum reicht von Witzeleien über Mobbing bis hin zu Karriere-Einbrüchen und offener Gewalt. Häufig führt die Angst vor Diskriminierung bei Schwulen und Lesben dazu, dass sie in ihrem Arbeitsalltag ein Doppelleben führen müssen. Die Arbeitnehmervertretungen sind aufgefordert, Diskriminierungen am Arbeitsplatz aktiv zu begegnen. Bund, Länder und Kommunen sollten eine Vorbildfunktion als Arbeitgeber übernehmen und im Öffentlichen Dienstrecht Antidiskriminierungsklauseln verankern. Die Vorgesetzten und Personalräte sind zu motivieren, Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität nachzugehen. |
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2.2. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und Wohnen Beim sozialen Wohnungsmarkt konnte bereits ein Ende der rechtlichen Diskriminierung erkämpft werden. Schwule und lesbische Paare haben die Möglichkeit, gemeinsame Wohnberechtigungsscheine zu erhalten. Auf dem freien Wohnungsmarkt sind gemeinsame Wohnungen für gleichgeschlechtliche Paare oft nur schwer zu bekommen. Wir fordern eine Stärkung der Mieterrechte und den Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften. |
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2.3. Kirchen und lesbisch-schwule Politik Mit ihrem starren Verständnis von Sexualität haben die Kirchen als Institution über Jahrhunderte zur Verfolgung und sozialen Ausgrenzung von Menschen beigetragen, die sich nach heutigem Verständnis als schwul oder lesbisch begriffen. Ausgehend von einem wissenschaftlich fundierten theologischen Verständnis der Bibel und ihrer historisch-kritischen und kontextuellen Auslegung fordern wir die Synoden und die Deutsche Bischofskonferenz auf, die Schuld der Kirchen an Verfolgung und Diskriminierung der Homosexuellen zu bekennen. Wir appellieren an die Kirchen, schwulen und lesbischen Paaren, die dies wünschen, eine Segnung ihrer Lebensgemeinschaft anzubieten. Als Arbeitgeber sind kirchliche Einrichtungen aufgerufen, lesbische Frauen und schwule Männer ohne jede Vorbehalte oder Auflagen hinsichtlich ihrer sexuellen Identität zu beschäftigen. Dies gilt auch für die Ordination. |
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Lesben sind mit mehreren komplizierten Diskriminierungen konfrontiert, die mit der weiblichen Sozialisation und dem ungleichen Verhältnis der Geschlechter zusammenhängen. Eine der Folgen ist die gesellschaftliche Unsichtbarkeit von Lesben. Als Frauen gehören sie zur diskriminierten Mehrheit. Als Lesben gehören sie sowohl in der gesamten Gesellschaft, innerhalb der Frauen, aber auch in der lesbisch-schwulen Gemeinschaft zur Minderheit. Lesben haben in der Frauenbewegung Erhebliches dazu beigetragen, dass Frauen öffentlich wahrgenommen und anerkannt werden, dass Gewalt gegen Frauen als gesellschaftliches Problem definiert wurde, dass Frauen ein selbstbestimmtes Verhältnis zur weiblichen Sexualität entwickelten. Im Zuge des allgemeinen Frauenkampfes ist jedoch die selbstbewusste Entwicklung lesbischer Identität auf der Strecke geblieben. Die gesellschaftliche Enteignung des weiblichen Körpers gilt für Lesben weiter und hat zur Folge, dass sie als geschlechtsneutrale Wesen gelten, denen eine eigenständige lesbische Identität und der Anspruch auf ein lesbisches Paar- und Familienleben aberkannt werden. Lesben sind kaum sichtbar. Sie kommen in Geschichts- und Lehrbüchern nicht vor. Noch gibt es wenige offen lebende lesbische Prominente. Der LSVD will lesbischer Lebensweise zu mehr Respekt und Sichtbarkeit verhelfen. Im Verband wie in der politischen Öffentlichkeit gilt es, die Belange von Lesben zu stärken. Dazu gehört sowohl die Beteiligung von Lesben in den Gremien und der Außendarstellung als auch die Vermittlung lesbischer Lebenswelten in andere gesellschaftliche Bereiche und in die mediale Öffentlichkeit hinein. |
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3. Der Gewalt gegen Schwule und Lesben entgegentreten 3.1. Gewalt gegen Schwule Die Gewalt gegen Schwule wird in unserer Gesellschaft häufig ignoriert und totgeschwiegen. Dabei belegen soziologische Untersuchungen: Schwule werden weitaus häufiger Opfer von Gewaltkriminalität als der Durchschnitt der erwachsenen Bevölkerung. Jeder vierte bis dritte Schwule war schon mindestens einmal wegen seiner Homosexualität gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Schwule nehmen die Gewalt nicht mehr länger hin. Viele haben das Schweigen gebrochen und gehen in die Offensive. |
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3.2. Gewalt gegen Lesben Gewalt gegen Lesben ist nicht zu trennen von der allgemeinen Gewalt gegen Mädchen und Frauen in der patriarchalen Gesellschaft. Sinnvoll war und ist daher das lesbische Engagement im Rahmen der Frauenbewegung in den dort maßgeblich von Lesben mit aufgebauten und getragenen Anti-Gewalt-Projekten, z.B. in Notrufeinrichtungen gegen sexuelle Gewalt, Zufluchten für misshandelte Frauen und Mädchen, Projekte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern. Lesbische Sexualität wird im Rahmen pornographischer Produkte für heterosexuelle Männer auf spezielle Weise vermarktet. Da dies bisher fast die einzige Form war, in der lesbische Sexualität gesellschaftlich in Erscheinung trat, sind Lesben mit einem voyeuristischen Blick auf ihre Beziehungen konfrontiert, der von vornherein die Grenzen persönlicher Intimität überschreitet. Die Angst vor daraus folgenden sexuellen Übergriffen ist sicher auch ein Grund, warum viele Lesben lieber unsichtbar bleiben und folglich im öffentlichen Bewusstsein noch weniger existieren als Schwule. |
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Vielerorts arbeiten unter dem Dach des LSVD Anti-Gewalt-Projekte. Erforderlich ist ein Bund-Länder-Programm, das Maßnahmen zur Hilfe für Gewaltopfer und zur Prävention in gewaltbereiten Gruppen umfasst. Länder und Kommunen müssen die Arbeit der Anti-Gewalt-Projekte angemessen fördern. Die Polizei muss bei der Bekämpfung antihomosexueller Gewalt verstärkt mit Schwulen- und Lesbenorganisationen zusammenarbeiten. Innerhalb der Polizeibehörden sollen dazu Beauftragte bestellt werden. Informationen über Homosexualität und über antihomosexuelle Gewalt sowie die Sensibilisierung für die Rechte und Lebensweisen der Schwulen und Lesben müssen in die Aus- und Fortbildung der Polizei integriert werden. Antihomosexuelle Gewalt muss Gegenstand der kriminalpolitischen Öffentlichkeitsarbeit werden. |
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4. Diskriminierung und Verfolgung aufarbeiten 4.1. Homosexuelle NS-Verfolgte endlich anerkennen und entschädigen In wenigen Bereichen staatlichen Handelns hielt die Bundesrepublik so ungeniert und offen an nationalsozialistischen Traditionen fest wie in der staatlichen Unterdrückungspolitik gegenüber Schwulen. Der 1935 verschärfte § 175 StGB blieb in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert in Kraft. Homosexuelle NS-Opfer wurden nicht als Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes anerkannt. Auch in der DDR blieben Homosexuelle von Entschädigungsleistungen ausgeschlossen; ihr Leiden als NS-Opfer wurde bis zur Mitte der 80er Jahre sogar totgeschwiegen. Auf unser Drängen hin hat sich der Bundestag im Dezember 2000 endlich bei den Homosexuellen für die erlittene Strafverfolgung entschuldigt. Nun bedarf es noch einer Entschließung, die den menschenrechtswidrigen § 175 als von Anfang an unrechtmäßig erklärt. Verurteilungen bis 1969 wären damit nichtig. Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus müssen grundsätzlich als Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes anerkannt werden. Für die noch lebenden Betroffenen muss eine rasche und unbürokratische Entschädigung erfolgen. Homosexuelle NS-Opfer aus den neuen Bundesländern sollen in vollem Umfang Leistungen nach dem Entschädigungsrentengesetz vom 1. Mai 1992 erhalten. Die geschichtlich-politische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung und des Umgangs mit ihren Opfern muss öffentlich gefördert werden. Wir fordern die Errichtung eines Mahnmals der Bundesrepublik Deutschland für die homosexuellen NS-Opfer. In einem zentral gelegenen Ensemble von Mahnmalen für alle Opfergruppen soll in der Bundeshauptstadt das Erinnern an die nationalsozialistischen Verbrechen wachgehalten werden. Entsprechende Mahnmal-Initiativen in anderen Städten sind ebenfalls zu fördern. Als Ausgleich für das von den Nazis konfiszierte Vermögen der schwulen und lesbischen Bürgerrechtsorganisationen der Weimarer Republik soll die Bundesrepublik eine Stiftung ins Leben rufen, deren Mittel für vergleichbare Zwecke bestimmt sein sollen (Förderung schwul-lesbischer Emanzipation und Maßnahmen zur rechtlichen und gesellschaftlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen). Wir schlagen hierfür den Namen "Dr. Magnus-Hirschfeld-Stiftung" vor. |
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4.2. DDR und BRD nach 1949: Diskriminierung benennen - Verfolgte entschädigen Auch die Geschichte der Homosexuellenverfolgung in der BRD und der DDR nach 1949 bedarf der Aufarbeitung. Sowohl die DDR als auch die BRD verweigerten den im Dritten Reich geschädigten oder ermordeten Homosexuellen die Anerkennung als Verfolgte des Naziregimes. Wie allen anderen Schwulen und Lesben auch wurden den überlebenden homosexuellen NS-Opfern ihre vollen Bürgerrechte vorenthalten. Auch nach 1949 wurden lesbische wie schwule Lebensweisen gesellschaftlich geächtet. Viele Jahre lang verfolgten die beiden deutschen Staaten ihre schwulen Bürger mit dem § 175 StGB sowie mit anderen Mitteln und Methoden. Die Organisationen oder Organisationsbemühungen von Schwulen und Lesben wurden bekämpft. In der DDR taten sich bei dieser Unterdrückungspolitik insbesondere die staatlich geförderte endokrinologische Forschung zur "Beseitigung"' der Homosexualität und das Ministerium für Staatssicherheit als Organ der staatstragenden Partei hervor - in der Bundesrepublik vor allem die Justiz. Wenn sich die Homosexuellen-Politik der beiden deutschen Nachkriegsstaaten auch voneinander unterschied und im Vergleich zur Nazidiktatur jeweils weit weniger brutal war, so brachte doch auch sie viele Schwule wie Lesben um ein Leben in Würde und trieb nicht wenige bis in den Suizid. Deshalb muss auch heute nach Ursachen, Zielen, Methoden, Mitteln und Auswirkungen dieser Politik gefragt werden; auch ihre Opfer müssen als solche anerkannt und entschädigt werden. Für DDR-Bürgerinnen und -Bürger betrifft das vor allem die Gesetzgebung zur SED-Unrechtsbereinigung. Der Entschädigungsartikel in der sächsischen Landesverfassung muss endlich real umgesetzt werden. Auch die anderen neuen Bundesländer sind aufgefordert, sich hier zu engagieren. |
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5. Lesbische und schwule Themen in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien verankern 5.1. Jugendarbeit und Bildungspolitik Jugendliche haben das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Schwule und lesbische Sexualität gehört zu den "heißen Eisen" der Sexualerziehung. Lehrer und Lehrerinnen zeigen sich hier oft uninformiert und unsicher. Häufig fällt das Thema Homosexualität einfach unter den Tisch. Schule und Jugendarbeit kommt aber eine besondere Aufgabe dabei zu, antihomosexuellen Einstellungen zu begegnen. Für lesbische und schwule Jugendliche im Prozess der Selbstfindung und des Coming-out ist es wichtig, dass gleichgeschlechtliche Lebensweisen in der Schule nicht tabuisiert werden. Die Information über Homosexualität in der Schule darf nicht allein im Kontext der Biologie oder Gesundheitserziehung geschehen. Auch im Deutsch-, Politik-, Sozialkunde- oder im Geschichtsunterricht müssen Informationen über lesbische und schwule Lebensweisen sowie über die Diskriminierung und über die Emanzipationsbemühungen der lesbischen und schwulen Minderheiten vermittelt werden. In den Richtlinien zur Sexualerziehung in der Schule soll als Bildungsziel verankert werden: Die Sexualerziehung muss eine vorurteilsfreie Einstellung gegenüber Lesben und Schwulen vermitteln und Homosexuellenfeindlichkeit entgegentreten. Homo-, Bi- und Heterosexualität sind als gleichberechtigte Lebensweisen anzuerkennen. Dieser Anspruch muss auch über entsprechende Maßnahmen in der Aus- wie Fortbildung des Lehrpersonals und mit geeigneten Lehrmaterialien umgesetzt werden. Im Schulunterricht sollen Referentinnen und Referenten von Lesben- und Schwulenorganisationen vorgesehen werden. Umfassende sexualpädagogische Aufklärungs-, Bildungs- und Beratungsangebote sind sicherzustellen und zu fördern. Die Aus- und Weiterbildung aller mit der Kindererziehung, Schulbildung und Berufsschulung befassten Menschen muss dahingehend ausgebaut werden, dass eine vorurteilsfreie Erziehung gewährleistet wird. Diese muss bereits in den vorschulischen Einrichtungen beginnen. Auch die Träger der Erwachsenenbildung sind aufgefordert, die Themenkomplexe gleichgeschlechtliche Sexualität, gleichgeschlechtliche Beziehungen und die gesellschaftliche Situation von Lesben und Schwulen in ihrer Arbeit zu berücksichtigen. |
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5.2. Wissenschaftspolitik Immer noch versuchen manche Forscher und Forscherinnen aus den Bereichen Biologie, Medizin, Genetik oder Psychologie eine Ursache für die Entstehung der Homosexualität zu finden. Es ist absurd, komplexe Verhaltensmuster wie die menschliche Liebesfähigkeit oder die sexuelle Identität monokausal auf genetisch-biologische Ursachen zurückführen zu wollen. Wir wollen keine Ursachenforschung über Homosexualität. Der LSVD hält weder die Existenz von Homo- noch von Bi-, Trans-, oder Heterosexualität für erklärungsbedürftig. Statt dessen fordert er eine umfassende sozialwissenschaftliche Erforschung der Abwehr, Feindlichkeit und Gewalt gegen Schwule und Lesben in unserer Gesellschaft. |
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5.3. Hochschulpolitik An den Hochschulen müssen Fragen der Emanzipation, Partizipation und Integration von Lesben und Schwulen in Forschung und Lehre angemessen berücksichtigt werden. Dazu bedarf es auch der Institutionalisierung sozialwissenschaftlicher "Schwulen- und Lesbenstudien" nach niederländischem Vorbild. Bei der Hochschulausbildung muss die Vermittlung von Informationen über gleichgeschlechtliche Lebensweisen ein Bestandteil der Studiengänge werden. Die entsprechenden Studienordnungen sind dahingehend zu ändern und zu ergänzen. Dabei sind auch Praktika bei lesbischen und schwulen Selbsthilfeprojekten anzuerkennen. Die Hochschulgesetze der Länder sind dahingehend zu ergänzen, dass die Hochschulen - analog der Frauenbeauftragten - eigene Schwulen- und Lesbenbeauftragte ernennen. |
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5.4. Kultur und Medien Lesbisches und schwules Kulturschaffen hat eine wichtige Funktion bei der Ausbildung und bei der Formulierung lesbischer und schwuler Identität. Es dient ebenso der Vermittlung zwischen der Minderheiten- und der Mehrheitskultur. Lesbische und schwule Belange müssen bei der Förderung von Kulturprojekten durch Bund, Länder und Gemeinden angemessen berücksichtigt werden. In der Medienberichterstattung über lesbisches und schwules Leben hat sich in den letzten Jahren einiges zum Besseren gewandelt. Während ein Teil der Medien mittlerweile seriös und angemessen berichtet, hält ein anderer Teil an reißerischer und voyeuristischer Aufmachung fest oder schweigt Lesben und Schwule weiterhin tot, indem er sowohl Diskriminierungsfälle als auch die politischen Aktivitäten der Lesben- und Schwulenbewegung ignoriert. Gesellschaftspolitisch ist darauf hinzuwirken, dass in den Medien ausgewogen und selbstverständlich über lesbisches und schwules Leben berichtet wird. Die lesbischen und schwulen Minderheiten müssen als gesellschaftliche Gruppen in den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Medien vertreten sein. |
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6. Integration statt Ausgrenzung 6.1. Lesben und Schwule im Alter Die traditionelle Altenarbeit ignoriert die Bedürfnisse alter schwuler Männer und lesbischer Frauen vollständig. Weder im Freizeit- noch im Bildungsbereich gibt es zielgruppenorientierte Angebote. Besonders bedrückend ist die Situation von Lesben und Schwulen in Altenheimen und Altenpflegeeinrichtungen. Zumeist müssen sie ihre sexuelle Identität verbergen. Das muss ein Ende haben. Der LSVD kämpft dafür, dass lesbische Frauen und schwule Männer auch im Alter ihr Leben selbstbestimmt und frei von Diskriminierung führen können. Der LSVD will den Dialog der Generationen fördern. Wir wollen, dass Schwule und Lesben im Alter nicht abseits stehen. Ältere schwule Männer machen nicht selten die Erfahrung, innerhalb schwuler Lebenswelten an den Rand gedrängt zu werden. Das stille Ausscheiden älterer Männer aus der schwulen Gemeinschaft birgt nicht nur für die Älteren die Gefahr der Isolation; auch die Jungen verlieren durch die Unsichtbarkeit der Älteren zugleich Perspektiven für ihr eigenes Alter. Der LSVD arbeitet an der (Re-) Integration älterer Schwuler in die schwule Gemeinschaft. Für ältere lesbische Frauen, die ihr Coming-Out in der Frauenbewegung hatten, haben sich einige Möglichkeiten alternativer Lebensformen und Wohnprojekte entwickelt, die ein offensives und selbstbewusstes Verhältnis zum weiblichen Alterungsprozess zur Grundlage haben. Allerdings firmieren diese Gruppen in der Regel als Frauengruppen. Auch hier gilt es, lesbische Frauen zu ermutigen und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass lesbische Identität im Alter respektiert wird und offen gelebt werden kann. |
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6.2. Schwule Immigranten und lesbische Immigrantinnen Lesbische Immigrantinnen und schwule Immigranten in der Bundesrepublik erleben häufig mehrfache Diskriminierung. Innerhalb der deutschen Mehrheitsgesellschaft haben sie als Lesben oder Schwule und als „Ausländerin" oder „Ausländer" ein doppeltes Stigma zu tragen. Gleichzeitig können sie von ihren Landsleuten kaum Unterstützung erwarten, wenn ihre gleichgeschlechtliche Identität in ihrer Herkunftskultur noch weniger akzeptiert wird als in der deutschen Gesellschaft. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, ist die öffentliche Förderung von Maßnahmen zur Integration von lesbischen Immigrantinnen und schwulen Immigranten nötig. Dazu zählt die Unterstützung von entsprechenden Selbsthilfegruppen innerhalb der lesbischen und schwulen Gemeinschaften. Zur Integrationsförderung gehören auch Maßnahmen, die den Abbau von Homosexuellenfeindlichkeit zum Ziel haben. Dazu bedarf es gezielter Informations- und Aufklärungsarbeit über gleichgeschlechtliche Lebensweisen in den Gruppen, in deren Herkunftskultur eine strukturelle Homosexuellenfeindlichkeit vorherrscht. Besondere Probleme hatten bislang binationale gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Die fehlende Anerkennung im Ausländerrecht machte oft ein Zusammenleben unmöglich. Das war ein klarer Verstoß gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Schutz der Privatsphäre sowie gegen das grundgesetzlich verbriefte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat hier endlich für Rechtssicherheit gesorgt. Diese Regelung war aufgrund der besonderen menschenrechtlichen Situation binationaler Paare zwingend geboten und muss auch bei etwaigen künftigen Änderungen des Ausländerrechts ungeschmälert gewahrt bleiben. |
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6.3. Lesbische und schwule Flüchtlinge In zahlreichen Staaten dieser Welt werden Lesben und Schwule aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt. In vielen Ländern drohen Schwulen und Lesben Gefängnisstrafen, Folter und mitunter sogar die Todesstrafe. In ihren Herkunftsländern wegen ihrer Homosexualität verfolgte Lesben und Schwule müssen in der Bundesrepublik politisches Asyl erhalten. In einer Reihe von Ländern werden Schwule und Lesben auch von nichtstaatlichen Kräften an Leib und Leben bedroht, z.B. von Todesschwadronen in Lateinamerika, ohne dass der Staat sie ausreichend schützt. Auch für Lesben und Schwule, die aufgrund solcher nichtstaatlicher Verfolgung nach Deutschland flüchten, muss ein Schutz vor Ausweisung garantiert sein. |
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6.4. Lesbische und schwule Menschen mit Behinderung Lesbische und schwule Behinderte erfahren häufig nicht nur aufgrund ihrer sexuellen Identität, sondern insbesondere wegen ihrer Behinderung Ausgrenzung. Behinderte Lesben haben sich vom Beginn an stark in der Frauenbewegung engagiert. Dem ist zu verdanken, dass die Integration behinderter Lesben in den lesbischen Lebensräumen schon lange selbstverständlich ist. Für behinderte Schwule ist die Teilhabe am schwulen Leben oft noch unmöglich, da es in den schwulen Lebenswelten häufig an Voraussetzungen zur Integration Behinderter fehlt. Es ist eine besonders dringende Aufgabe für die schwulen und lesbischen Gemeinschaften, die volle Teilhabe Behinderter anzustreben. |
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6.5. Die Diskriminierung von Transgendern beenden Lesben, Schwule und Transgender eint die Situation, sich beständig mit herrschenden Geschlechterrollen und Geschlechtsrollenerwartungen auseinandersetzen zu müssen. Der LSVD solidarisiert sich mit Transgendern im Kampf gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Transgender sind im Alltag häufig mit starken Anfeindungen konfrontiert. So wird ihnen der Zugang zur Arbeitswelt oft durch Vorurteile erheblich erschwert. Daher ist eine ausdrückliche Einbeziehung von Transgendern in eine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung notwendig. Die Transsexuellen-Gesetzgebung setzt Menschen, die ihre Geschlechtszugehörigkeit verändern wollen, immer noch demütigenden und langwierigen bürokratischen Verfahren aus. Transgender müssen das Recht haben, ihre Lebensweise selbst zu bestimmen – bei der Ausgestaltung ihrer Geschlechtsidentität wie auch bei ihrer Partnerwahl. Wir setzen uns daher für eine grundlegende Reform des Transsexuellengesetzes ein. Der LSVD fordert Psychologie und Medizin, die ärztlichen Standesvertretungen und alle im Gesundheitswesen Tätigen auf, das Selbstbestimmungsrecht von Transgendern zu respektieren. Transgender ist keine Krankheit. Es ist vielmehr eine Normvariante des Geschlechtsempfindens, für die – um sie würdig leben zu können – oftmals medizinische und psychologische Hilfestellungen notwendig sind. Transgender müssen das Recht haben, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Hinsichtlich Anwendung und Verfügbarkeit medizinischer Hilfen darf kein Druck auf die Betroffenen ausgeübt werden. Umgekehrt aber müssen sämtliche geeigneten medizinischen Maßnahmen allen Menschen zur Verfügung stehen, die diese benötigen. Die oft langwierigen Verfahren bei den Krankenkassen zur Kostenübernahme für geschlechtsändernde Operationen müssen vereinfacht und beschleunigt werden. Transgender werden in vielen Ländern dieser Welt verfolgt und an Leib und Leben bedroht. Auch für diese Verfolgungen aufgrund der sexuellen Identität muss in Deutschland Asyl und Abschiebeschutz gewährt werden. Alle Forderungen, die der LSVD für Immigranten, Flüchtlinge, behinderte und ältere Menschen erhebt, gelten uneingeschränkt auch für Transgender. |
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7. AIDS bekämpfen, die Rechte von AIDS-Betroffenen sichern Schwule Männer sind in Deutschland nach wie vor am stärksten von AIDS betroffen. AIDS hat das schwule Leben massiv verändert. Schwule Männer müssen erleben, wie Freunde und Bekannte häufig in jungen Jahren erkranken und sterben. Zugleich müssen sie damit umgehen, dass im öffentlichen Bewusstsein das Thema AIDS, also Krankheit und Tod, auf das engste mit schwulen Lebensformen verbunden wird. |
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7.1. Präventionsarbeit stärken Bei schwulen Männern hat die Prävention gegriffen. Dennoch darf es kein Nachlassen in den Präventionsanstrengungen geben. Jede nachwachsende Generation im Coming-out muss immer wieder neu für präventives Verhalten gewonnen werden. Die AIDS-Prävention muss angemessen aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Statt weiterer Kürzungen bedarf es eines problemgerechten Ausbaus der Haushaltsmittel von Bund und Ländern. Ein besonderer Schwerpunkt muss auf die zielgruppenorientierte Präventionsarbeit gelegt werden, vor allem gegenüber jüngeren Schwulen und gegenüber Männern, die nur gelegentlich Sex mit anderen Männern haben. Besondere Berücksichtigung sollte die interkulturelle Präventionsarbeit finden. AIDS-Prävention heißt auch, schwule Männer in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken, ihre sozialen Aktivitäten zu fördern, ihre rechtliche und gesellschaftliche Gleichberechtigung durchzusetzen. Je selbstbewusster Menschen zu ihrem Schwulsein stehen können und je besser sie in schwule Netzwerke integriert sind, desto reflektierter setzen sie sich mit den Präventionsanforderungen auseinander. Die Bürgerrechtspolitik des LSVD will die Rahmenbedingungen für Schwulenemanzipation verbessern. Jedes Mehr an gesellschaftlicher wie individueller Emanzipation ist auch ein Beitrag zur Bekämpfung von AIDS. Lesben haben ein weitaus geringeres AIDS-Risiko. Dennoch ist AIDS auch für Lesben ein Thema. Die Präventionsarbeit muss daher auch lesbenspezifische Informationen und Angebote bereitstellen. |
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7.2. Menschenwürdige Pflege für Erkrankte Menschen mit HIV oder AIDS brauchen Unterstützung, die ihnen hilft, ihren jeweiligen Gesundheitszustand möglichst lange zu bewahren oder sogar zu verbessern. Hierher gehört neben der medizinischen Betreuung das Angebot psychosozialer Begleitung und - im Falle stärkerer Erkrankung - aktivierender Pflege. Die Gesundheitspolitik muss der spezifischen Situation AIDS-Kranker gerecht werden. Die Struktur der Pflegeversicherung ist nicht auf alleinlebende junge Schwerstkranke, sondern auf alte Menschen in funktionierendem familiärem Umfeld ausgerichtet. Viele AIDS-Kranke haben aber die Beziehungen zu ihrer Herkunftsfamilie abbrechen müssen und können von dort keine Hilfe erwarten. Die spezifischen Probleme bei AIDS müssen im Rahmen der Pflege- und Krankenversicherung angemessen berücksichtigt werden. Das Pflegerisiko bei AIDS muss so abgesichert werden, dass sich Erkrankte frei von finanziellem Druck für ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung entscheiden können. |
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Bürgerrechtspolitik bei AIDS bedeutet auch, für das Recht der Betroffenen zu kämpfen, Krankheit und Tod in Würde und frei von Ausgrenzung und Armut begegnen zu können. Viele AIDS-Kranke fallen aufgrund ihres jugendlichen Alters durch das soziale Netz. Das Versorgungssystem in der Bundesrepublik ist weitgehend von der Notwendigkeit der Sicherung im Alter bestimmt. Menschen, die jung erwerbsunfähig werden, sind letztlich nicht vorgesehen. Sie haben keine oder nur geringe Rentenansprüche und sind auf Sozialhilfe angewiesen. Eine große Zahl der Menschen mit AIDS ist damit auf das absolute Mindestversorgungsniveau herabgedrückt. Menschen mit AIDS genauso wie Menschen mit anderen schweren chronischen Krankheiten brauchen eine erhöhte soziale Grundsicherung. Sie haben aufgrund ihrer Krankheit erhöhte Aufwendungen, z.B. bei der Ernährung oder beim Bedarf an Hygieneartikeln, die von den Regelsätzen der Sozialhilfe nicht gedeckt sind. |
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7.4. Der Ausgrenzung entgegenstellen Der LSVD stellt sich allen Bestrebungen entgegen, HIV-Positive und AIDS-Kranke sozial auszugrenzen. Sowohl in der schwulen Szene als auch in der Arbeitswelt und im gesellschaftlichen Leben sollen HIV-Positive und AIDS-Kranke akzeptiert sein und integriert werden. Wir unterstützen Forderungen, dass HIV-Positive und AIDS-Kranke bei Bedarf und auf Wunsch die Möglichkeit für einen langsamen Ausstieg aus dem Arbeitsleben erhalten. |
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7.5. Verstärkung der Forschungsanstrengungen Die Forschungsförderung zu AIDS muss verstärkt werden. Die Betroffenen müssen in Zielsetzung, Design, Durchführung und Auswertung der Studien ebenso wie bei deren Genehmigung und bei der Mittelvergabe ein Mitspracherecht haben. Die Forschung darf sich nicht nur auf medizinisch-biologische Aspekte beschränken, sondern muss interdisziplinär psychosoziale und gesellschaftliche Bedingungen berücksichtigen. |
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Staat und Psychiatrie haben Homosexualität in der Vergangenheit als Verbrechen oder Krankheit eingestuft. Diese Denkmuster aus dem 19. Jahrhundert sind bis heute in der Gesellschaft virulent. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat mit der Streichung der Homosexualität aus dem internationalen Krankheitenregister dem Konzept der Pathologisierung der Homosexualität eine Absage erteilt. Wir fordern Psychologie und Medizin, die ärztlichen Standesvertretungen und alle im Gesundheitswesen Tätigen auf, einer Pathologisierung der Homosexualität entgegenzutreten. Auch in den psychologischen Berufen darf es weder bei der Ausbildung noch bei der Zulassung Diskriminierungen oder gar Berufsverbote für Lesben und Schwule geben. Versuche zur sexuellen "Umpolung" und zur eugenischen oder hormonellen pränatalen Manipulation sind mit den ethischen Grundsätzen ärztlichen Handelns nicht vereinbar. In Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Gesundheitswesen sind die Themenbereiche gleichgeschlechtliche Sexualität sowie Feindseligkeit gegen gleichgeschlechtliche Lebensweisen und ihre Auswirkungen stärker zu berücksichtigen. |
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9. Förderung lesbischer und schwuler Selbstorganisation, Einrichtung von Lesben- und Schwulenreferaten Bund, Länder und Kommunen haben die Aufgabe, Diskriminierungen von Lesben und Schwulen aktiv zu begegnen. Für Selbstorganisation und selbstbestimmte Beratung müssen daher die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Nach dem Vorbild von Datenschutz- und Ausländerbeauftragten soll bei Bund und Ländern die Dienststelle eines Lesben- und Schwulenbeauftragten eingerichtet werden. Aufgabe dieser Behörden ist es, eine aktive Antidiskriminierungspolitik zu entwickeln, durch Information und Aufklärung gegen gesellschaftliche Vorurteile anzugehen und die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen voranzutreiben. Diese Beauftragten müssen ein direktes Vorspracherecht bei den jeweiligen Regierungschefs und ein Interventionsrecht bei allen für Lesben und Schwule relevanten Fragen haben. Einige Bundesländer haben bereits Referate für gleichgeschlechtliche Lebensweisen innerhalb der Landesregierungen eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine begrüßenswerte Maßnahme, nicht um einen Ersatz für den geforderten Beauftragten, da die Möglichkeiten der politischen Einflussnahme durch den Einbau in die Verwaltungshierarchie begrenzt sind. Gleichwohl sollten auch diese Stellen den anderen Ländern, den Bund und den Kommunen zum Vorbild dienen. |
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10. Gleiche Rechte in Europa und weltweit durchsetzen Am 8. Februar 1994 verabschiedete das Europäische Parlament (EP) mit großer Mehrheit eine Entschließung zur Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben in der Europäischen Union (EU). Die Entschließung fordert die Länder der EU auf, "im Zusammenwirken mit den nationalen Lesben- und Schwulenorganisationen Maßnahmen und Kampagnen zur Bekämpfung jeglicher Form der sozialen Diskriminierung von Homosexuellen einzuleiten". Als zentrale Maßnahmen verlangt das Europäische Parlament ein entschiedenes Einschreiten gegen antihomosexuelle Gewalt, die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften und das Adoptionsrecht für Schwule und Lesben. Der LSVD fordert die Umsetzung dieser Empfehlungen in der Bundesrepublik. Die EU-Kommission ist aufgefordert, auf der Basis des EP-Beschlusses eine Richtlinie zur Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben in der Europäischen Union zu erlassen. Die strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen unter Erwachsenen und das Verbot homosexueller Organisationen in einigen Ländern Mittel- und Osteuropas steht als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention einer Integration dieser Länder in die europäischen Gremien entgegen. In zahlreichen Ländern sind Lesben und Schwule Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Dies darf von der Bundesregierung nicht ignoriert werden. Die Situation von Schwulen und Lesben muss zum selbstverständlichen und regelmäßigen Bestandteil aller multilateralen und zwischenstaatlichen Gespräche und Verhandlungen über Menschenrechtsfragen werden. Der LSVD erklärt sich solidarisch mit den lesbisch-schwulen Emanzipations- und Bürgerrechtsbewegungen in anderen Ländern und unterstützt diese nach seinen Möglichkeiten. Er beteiligt sich im Rahmen der International Lesbian and Gay Association (ILGA) an der weltweiten Zusammenarbeit für die Durchsetzung gleicher Bürgerrechte für Schwule und Lesben. [In dieser Fassung beschlossen auf dem 14. Verbandstag am 23./24. Februar 2002] |
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