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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Mit der Verabschiedung des Adoptionshilfe-Gesetzes verschärfen SPD und Union die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien

Bundesrat soll Vermittlungsausschuss anrufen

Pressemitteilung vom 28.05.2020

Heute hat der Bundestag das Adoptionshilfe-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz hat einen schweren Webfehler: Es verschärft die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption. Die Stiefkindadoption ist für Zwei-Mütter-Familien mangels Alternativen nach wie vor die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Statt der versprochenen Verbesserung der rechtlichen Absicherung von Regenbogenfamilien durch die Reform des Abstammungsrechts verschärft die Große Koalition die Bevormundung und Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert aufs Schärfste die bewusste Ignoranz von SPD und Union gegenüber einem konkreten Formulierungsvorschlag, der diese Verschlechterung zumindest verhindert hätte. Auch Bundesfamilienministerin Giffey hat es als zuständige Ministerin versäumt, ihrer oft erklärten Unterstützung von Regenbogenfamilien hier einmal Taten folgen zu lassen. Sehenden Auges werden Zwei-Mütter-Familien nun zu Leidtragenden einer seit Jahren verschleppten Reform des Abstammungsrechts gemacht.

Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Wir fordern die Landesregierungen unter Beteiligung von FDP, Grüne und Linke dazu auf, das Adoptionshilfe-Gesetz so nicht passieren zu lassen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen, um diesen Punkt des Gesetzes zu ändern. Es darf keine Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien geben. Statt der seit mehr als einem Jahr andauernden Untätigkeit sollte Bundesjustizministerin Lambrecht zudem endlich einen Zeitplan für die versprochene Reform des Abstammungsrechts vorlegen.

Zwei-Mütter-Familien sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz müssen sie nun eine verpflichtende Beratung absolvieren. Außerdem drohen noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung ihrer Kinder.

Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind sollte bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

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